Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt ls11-www.cs.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 21.09.2020
Zuletzt geprüft am: 21.09.2020

Nicht barrierefreihe Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Einige Bilder verfügen über keinen Alternativtext
  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente

Begründung:

  • Für die eingebundenen Bilder müssen manuell Alternativtexte hinzugefügt werden. Aufgrund der Vielzahl der Bilder erfolgt dies schrittweise.
  • Die eingebundenen PDF-Dokumente wurden in der Regel durch LaTeX erzeugt. Uns ist kein Workflow bekannt, um mittels LaTeX barrierefreie PDF-Dateien zu erzeugen oder um von LaTeX erzeugte PDF-Dateien in ein barrierefreies Format zu überführen. Da LaTeX jedoch ein Grundstein für unsere wissenschaftliche Arbeit darstellt, würde eine Umstellung auf andere Software eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
  • PDF-Dokumente, für die die Vewendung von LaTeX nicht zwingend erforderlich ist (z.B. allgemeine Hinweise), werden schrittweise in ein barrierefreies Format überführt.

Barrierefreie Alternativen:

Die Web-Auftritte der TU Dortmund werden derzeit überarbeitet und in ein neues CMS überführt, das die grundlegenden Normen und technischen Spezifikationen erfüllt. Aufgrund der Vielzahl der Web-Auftritte, die überwiegend sehr umfangreich sind, erfolgt die Umstellung schrittweise.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Patrick Dinklage
Lehrstuhl 11
Tel.: 0231 755-7781

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zum Lehrstuhl 11 aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular für Anmerkungen per Mail.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle oder an ihre Postanschrift:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

  • Auf der Seite TU Dortmund inklusive finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen, sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen.
  • DoBuS, der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund, bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen.
  • Die TU Dortmund bietet Informationen über ihr Profil in Leichter Sprache.
 
Last modified: 2020-09-30 13:09 by Patrick Dinklage
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